Ich möchte Ihnen die Entscheidung so einfach wie möglich machen. Als Ihr Datenschutzbeauftragter kümmere ich mich um alles, was Sie zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten benötigen. Meine Preise sind Pauschalen und vollständig transparent. Versteckte Kosten, Kleingedrucktes oder unfaire Verträge gibt es hier nicht. Einen Kosten- und Ablaufplan können Sie hier ganz einfach anfordern.
Im ersten Schritt sprechen wir über Ihre aktuelle Situation und klären, ob und in welchem Umfang Sie Unterstützung im Datenschutz benötigen. Sie profitieren von einer professionellen Ersteinschätzung, ohne Verpflichtungen. Sollten freie Kapazitäten verfügbar sein, erhalten Sie außerdem einen detaillierten Ablauf- und Kostenplan.
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit führe ich Sie Schritt für Schritt durch die Bestandsaufnahme – entweder per Video-Call oder bei einem Vor-Ort-Termin. Nachdem ich alle erforderlichen Informationen und Dokumente erhalten und geprüft habe, erstelle ich für Sie einen individuellen Umsetzungsplan sowie ein rechtssicheres Datenschutzkonzept.
Nun geht es an die Umsetzung der ersten Datenschutzmaßnahmen. Keine Sorge – Sie können sich dabei entspannt zurücklehnen. Ich übernehme die Erstellung der gesamten gesetzlich erforderlichen Datenschutzdokumentation. Alles wird DSGVO-konform in einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS) dokumentiert, sodass Sie im Falle einer Datenschutzprüfung von Anfang an abgesichert sind.
Ab sofort übernehme ich auch die laufende Betreuung Ihres Datenschutzes. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von DSGVO-Pflichtschulungen, die Überwachung der Datenschutzvorschriften, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde (z. B. im Falle einer Prüfung). Ich kümmere mich um alles, was Sie zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten benötigen.
Verstoßen Ärzte, Therapeuten, Apotheker oder Gesundheitsdienstleister gegen die strengen gesetzlichen Vorgaben im Gesundheitsdatenschutz drohen empfindliche Strafen die bis zu 4% des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro betragen können. Um Bußgelder zu vermeiden ist es wichtig die DSGVO strikt einzuhalten und bei einer Prüfung nachweisen zu können.
Gem. Art. 58 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verfügt jede Aufsichtsbehörde über sämtliche Untersuchungsbefugnisse, die es ihr gestatten, Datenschutzprüfungen durchzuführen. Prüfungen finden vor Ort und/oder mittels Fragebogen statt. Entscheidet sich die Aufsichtsbehörde Ihre Einrichtung zu überprüfen (z.B. nach einer Beschwerde eines Patienten), haben Sie keine Möglichkeit diese zurückzuweisen. Wie Sie sich bei einer Prüfung richtig verhalten kann in einem Beratungsgespräch besprochen werden.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die DSGVO auch für kleine Praxen mit wenigen Mitarbeitern im vollem Umfang einzuhalten ist wie für Krankenhäuser. Sie sollten sich immer die Frage stellen, ob sie oder ihre Mitarbeiter sowohl zeitlich als auch fachlich in der Lage sind, alle Anforderungen der DSGVO rechtssicher zu erfüllen. Datenschutzverstöße sind schnell begangen und Praxisinhaber haften persönlich, auch für Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter.
Aufgrund der hohen Bußgeldrisiken für Praxisinhaber ist auch bei wenigen Mitarbeitern die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten ratsam, der bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Maßnahmen berät.
Die Entscheidung ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter für Ihre Einrichtung die richtige Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige aufgelistet:
Haftung: Kommt es zu Datenschutzverstößen scheidet eine Haftung des internen Datenschutzbeauftragten regelhaft aus. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann ein Mitarbeiter, der als interner Datenschutzbeauftragter bestellt wurde, haften.
Fachwissen: Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt ab Beginn der Bestellung über zertifizierte Fachkunde. Mitarbeiter müssen hingegen kostspielige Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren.
Kündigung: Benennen Sie einen Mitarbeiter als interner Datenschutzbeauftragter, besitzt dieser einen nahezu einzigartigen Kündigungsschutz. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann jederzeit fristgerecht gekündigt werden.
Kosten: Bei einem internen Datenschutzbeauftragten fallen neben dem Gehalt zusätzlich regelmäßige Aus- und Fortbildungskosten an. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten zahlen Sie lediglich die Vertragskosten.
Ein Datenschutzbeauftragter ist für jeden Gesundheitsdienstleister und Behandler eine notwendige Investition, um Datenschutzbestimmungen sicherzustellen und Strafzahlungen zu vermeiden. Inhaber, die mit einem auf den Gesundheitsdatenschutz spezialisierten Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten möchten, sollten ein monatliches Budget von etwa 90 € bis 290 € einplanen.