Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) treibt die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle ab dem 15. Januar 2025 mit Hochdruck voran. Auf der Konferenz „Health 2024“, die vom Handelsblatt organisiert wurde, unterstrich Dr. Susanne Ozegowski vom BMG die Wichtigkeit des Projekts und zeigte sich optimistisch hinsichtlich des Zeitplans: „Jeder Tag zählt wirklich. Wir sind nach wie vor sehr zuversichtlich, dass der Zeitplan gehalten wird.“
Sie betonte allerdings auch, dass bei technischen Problemen Flexibilität gefragt sei: „Sollte es schwerwiegende Fehler geben, die die Nutzung beeinträchtigen, werden wir die Testphase verlängern.“ Dies geschehe mit dem klaren Ziel, alle Nutzenden einzubeziehen und aus früheren Fehlern, bei denen dieser Aspekt vernachlässigt wurde, zu lernen.
Ozegowski ist es wichtig, dass die ePA von Anfang an mit Daten ausgestattet wird, sodass Medikationslisten und Befundberichte sofort verfügbar und für Ärzte zugänglich sind. Dies soll eine bessere Übersicht und eine effizientere Versorgung der Patienten ermöglichen. Sie fasste zusammen: „Die ePA soll funktionieren – für alle Menschen, egal ob sie digital affin sind oder nicht. Wichtig ist, dass Ärzte und Patienten auf alle relevanten Informationen zugreifen können, ohne dass technische Hürden entstehen.“ Damit soll die ePA sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten durch eine funktionale und benutzerfreundliche Lösung auf Akzeptanz stoßen.
Die Einführung der ePA bringt auch eine umfassende Datenschutzdiskussion mit sich, vor allem mit Blick auf die Positionierung der neu ernannten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider. Sie stellte ihre Idee eines lösungsorientierten Datenschutzes vor und bezeichnete diesen als „Innovationsgarant“ statt als „Innovationsverhinderer.“ Specht-Riemenschneider setzt dabei auf eine beratende und kooperative Herangehensweise.
„Ich möchte den Weg nach vorne richten und einladen, gemeinsam über Lösungen nachzudenken, die Datenschutz und Gesundheitsdigitalisierung zusammen denken,“ sagte sie und richtete damit eine klare Gesprächseinladung an die Industrie. Sie möchte den Datenschutz nicht nur als Kontrollinstanz verstanden wissen, sondern als treibende Kraft für innovative Entwicklungen.
Um diesen Ansatz zu stärken, plant Specht-Riemenschneider, den Austausch mit der Gesundheitsbranche zu vertiefen, unter anderem durch regelmäßige Gesprächsformate wie runde Tische und bilaterale Treffen. „Ich möchte Datenschutz wieder positiver denken und zeigen, dass effektiver Grundrechtsschutz und lösungsorientierter Datenschutz einander nicht ausschließen,“ erklärte sie. Ein zentrales Anliegen ist es, das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Gesundheitsdaten zu stärken:
„Nur wenn Datenschutz, IT-Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit gleichermaßen gewährleistet sind, können wir Vorbehalte abbauen und Innovationen im Gesundheitsbereich erfolgreich gestalten,“
sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte.
Zu den Kernanliegen ihrer Amtszeit gehören der Zugang zu Forschungsdaten und die Sicherstellung, dass die ePA einfach zu nutzen ist, unabhängig von den technischen Fähigkeiten der Nutzer. Gleichzeitig hob sie die Bedeutung hoher technischer Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz sensibler Gesundheitsdaten hervor: „Datenschutz im Gesundheitsbereich erfordert Lösungen, die sensible Daten schützen und gleichzeitig ihre sichere Nutzung ermöglichen.“
Foto: © Florian Weichselbaumer